Ablauf des gestuften Antragverfahrens

Der Prozess startet nach dem Klick auf den „Prozess starten“-Button, es folgt die Beantwortung eines Fragenkatalogs in Form einer Selbstauskunft. Diese ermöglicht es Ihnen, ein geplantes Forschungsvorhaben anhand grundlegender ethischer Richtlinien zu bewerten.

Es erfolgt keine weitere Bearbeitung durch die Ethik-Kommission. Falls eine ausführliche Stellungnahme der Kommission benötigt wird, werden Sie automatisch zum Vollantrag weitergeleitet. Ihre Angaben aus der Selbstauskunft werden dabei weiterverwendet.

Um sich auf die Selbstauskunft vorzubereiten, laden Sie den Fragenkatalog herunter.